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In Bern wurde der Japankäfer nachgewiesen. Der Kanton Bern ordnet für die Stadt Bern einen Befallsherd und eine Pufferzone an, gültig vom 5. August bis 30. September 2026, mit konkreten Massnahmen für Bewässerung, Grüngut-Transport und Ausnahmen.
Der Japankäfer ist in der Stadt Bern nachgewiesen worden. Der Kanton Bern hat dafür einen Befallsherd und eine Pufferzone festgelegt; die Massnahmen gelten vom 5. August bis 30. September 2026.
Im Befallsherd besteht ein Bewässerungsverbot für Grünflächen sowie Beschränkungen beim Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden. In der Pufferzone gilt eine eingeschränkte Grüngut-Transportregelung. Auf der Website des Kantons BE finden sich detaillierte Informationen zu betroffenen Gebieten und Massnahmen.
Haushalte im Befallsherd erhalten nach den Sommerferien in der zweiten Augusthälfte einen Informationsflyer mit Verhaltenshinweisen. Für Flächen von öffentlichem Interesse in Bern beantragt die Stadt Ausnahmebewilligungen zur Bewässerung; ab Mitte August werden diese Flächen mit Nematoden behandelt, die Larven des Japankäfers im Boden bekämpfen.
Zusätzliche Entsorgungshinweise: Grüngut, Garten- und Rüstabfälle sowie Speisereste dürfen wie gewohnt entsorgt werden, eine sichere Weiterverarbeitung ist gewährleistet. In einigen Quartieren, etwa Elfenau, können Touren angepasst sein; Grüngut-Container müssen bis spätestens 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstehen.
Der Japankäfer ist invasiv und schädigt mehr als 400 Pflanzenarten, darunter Bäume, Zierpflanzen und Landwirtschaft. Da die Larven Graswurzeln fressen, schädigt er Rasen- und Wiesenflächen. Wegen seines Schadpotenzials besteht Melde- und Bekämpfungspflicht in der Schweiz. Verdächtige Funde sind dem Kanton Bern über das Meldeformular zu melden; Informationen und Hilfen unter www.be.ch/japankaefer und schadorganismen@be.ch.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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