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Stadt Bern lehnt Streichung von AHV-Aufgaben bei Gemeindezweigstellen ab – Totalrevision des EG AHVG

Bern unterstützt die Grundlinie der Totalrevision des EG AHVG, lehnt aber die Streichung von AHV-Aufgaben bei Gemeindezweigstellen und den Wegfall der Entschädigung durch die AKB ab. Die Vernehmlassung läuft, der Kantonswillen zur Entlastung durch Digitalisierung wird kritisch gesehen.

2026-08-20 05:05:03
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Quelle: Stadt Bern

Die Stadt Bern unterstützt die Richtung der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum AHVG des Kantons Bern, lehnt jedoch die Streichung von Aufgaben im AHV-Bereich bei Gemeindezweigstellen ab.

Der Gemeinderat befürchtet personelle Auswirkungen und zweifelt daran, dass Kommunen künftig allen neuen Anforderungen gerecht werden können. Zugleich soll die grosse Gemeindezweigstelle Bern-Ostermundigen als Trägerin der Zweigstelle bestehen bleiben.

Für 2025 erhielt die Stadt Bern einen Verwaltungskostenbeitrag von 545'000 Franken von der AKB; dieser Beitrag würde nach den Kantonsvorschlägen ab 2029 bei verbleibenden Aufgaben entfallen.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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