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Der Gemeinderat entscheidet nach Prüfung des Urteils gegen die Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt, dass ein Weiterzug vor Bundesgericht unwahrscheinlich erfolgreich wäre und zu viel Zeit beanspruchen würde.
2026-08-20 05:05:03Der Gemeinderat verzichtet darauf, den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht hatte Beschwerden gegen die Teilrevision teilweise gutgeheissen und entschieden, dass die Stadt die Anwohnendenparkierung aufgrund der aktuellen rechtlichen Grundlagen nicht ins Rathausparking verlagern darf.
Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten der Stadt bei einem Weiterzug gering wären und ein Beschwerdeverfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Am Ziel, die Untere Altstadt vom motorisierten Verkehr zu entlasten, hält der Gemeinderat indes fest.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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