Logo newsbern.ch

regional

Gemeinderat verzichtet auf Weiterzug gegen Verwaltungsgericht zur Parkierverordnung Untere Altstadt

Der Gemeinderat entscheidet nach Prüfung des Urteils gegen die Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt, dass ein Weiterzug vor Bundesgericht unwahrscheinlich erfolgreich wäre und zu viel Zeit beanspruchen würde.

2026-08-20 05:05:03
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Stadt Bern

Der Gemeinderat verzichtet darauf, den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Teilrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht hatte Beschwerden gegen die Teilrevision teilweise gutgeheissen und entschieden, dass die Stadt die Anwohnendenparkierung aufgrund der aktuellen rechtlichen Grundlagen nicht ins Rathausparking verlagern darf.

Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten der Stadt bei einem Weiterzug gering wären und ein Beschwerdeverfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Am Ziel, die Untere Altstadt vom motorisierten Verkehr zu entlasten, hält der Gemeinderat indes fest.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

Suche nach Stichworten:

Weiterzug Verwaltungsgericht Parkierverordnung Untere Altstadt



Top News


» Änderung der Gemeindeordnung und des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen


» Stadt Bern lehnt Streichung von AHV-Aufgaben bei Gemeindezweigstellen ab – Totalrevision des EG AHVG


» Gemeinderat verzichtet auf Weiterzug gegen Verwaltungsgericht zur Parkierverordnung Untere Altstadt


» Wankdorf City: Stadt plant Schulraum für 500 neue Wohnungen – Kredit und Investitionsmittel beantragt


» Hochfeld: Gemeinde beantragt 9,8 Mio. Franken Kredit für Sanierung, Erweiterung und energetische Aufwertung