regional
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Totalrevision des städtischen Taxireglements. Grund dafür ist die neue kantonale Gesetzgebung zum berufsmässigen Personentransport, welche neben Taxis neu auch plattformbasierte Fahrdienste und weitere Formen des Personentransports regelt. Mit dem neuen Reglement über berufsmässige Personentransporte durch Taxis und andere Fahrzeuge (BPTR) werden die städtischen Bestimmungen an das kantonale Recht angepasst. Zudem wird das Gebührenreglement an die neue Gesetzgebung angepasst. Diese Änderungen betreffen vor allem die Schaffung von neuen Gebührenpositionen in Bezug auf die neuen Bewilligungen für «andere Fahrzeuge für den berufsmässigen Personentransport». Neu sollen zudem sämtliche Bewilligungen für fünf statt drei Jahre gelten.