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Eine gemeinsame Vision für die Bieler Stadtentwicklung bis 2045

Die Stadt Biel startet die Analysearbeiten für das Stadtentwicklungskonzept
(STEK). Das STEK zeigt auf, wie sich Biel bis 2045 räumlich entwickeln soll und
bildet die Grundlage für die anschliessende Gesamtrevision der baurechtlichen
Grundordnung. Damit schafft Biel die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle
und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung.

2026-11-05 09:05:03
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Quelle: Stadtverwaltung Biel

Leider ergab Ihre Suchanfrage keinen Treffer. Versuchen Sie es mit einem anderen Begriff.Die Stadt Biel startet die Analysearbeiten für das Stadtentwicklungskonzept (STEK). Das STEK zeigt auf, wie sich Biel bis 2045 räumlich entwickeln soll und bildet die Grundlage für die anschliessende Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung. Damit schafft Biel die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung.Die Stadt Biel wächst, die Ansprüche an Wohnraum, Mobilität, Freiräume und Wirtschaft verändern sich, und auch der Klimawandel verlangt nach neuen Antworten. Die heutige baurechtliche Grundordnung aus dem Jahr 1998 wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Gemäss raumplanerischer Rechtsprechung und Praxis ist eine Gesamtrevision dringend angezeigt. Der erste Schritt auf diesem Weg ist die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts. Dieses Vorhaben ist im Legislaturprogramm 2025–2028 verankert.Mit dem STEK entwickelt die Stadt gemeinsam mit der Bevölkerung eine Vision, wie Biel im Jahr 2045 aussehen soll. Dabei geht es um konkrete Fragen, die den Alltag der Bielerinnen und Bieler betreffen: Wo entstehen Begegnungsorte und Grünräume? Wie können sich die Quartiere entwickeln, ohne ihre Identität zu verlieren? Wo kann Raum für neue Arbeitsplätze geschaffen werden und wie wird die Mobilität darauf abgestimmt? Wie gelingt es, Verdichtung, Klimaanpassung und baukulturelles Erbe so aufeinander abzustimmen, dass die Lebensqualität für alle gewährleistet wird?Glenda Gonzalez Bassi, Stadtpräsidentin, betont: «Das STEK schafft erstmals ein gemeinsames Zukunftsbild und gibt Antworten auf diese Fragen. Wir wollen bewahren, was die Stadt ausmacht und zeigen, wie und wo sie sich weiterentwickeln kann». Das STEK dient als Grundlage für künftige Projekte und Planungen sowie für die anschliessende Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung. Für die Analysearbeiten und die anschliessende Erarbeitung des STEK wurde in einer öffentlichen Ausschreibung eine interdisziplinäre Planergemeinschaft unter der Federführung des Büros KCAP aus Zürich mandatiert. Das Team bringt visionäre Lösungsansätze sowie langjährige Expertise in der gesamtstädtischen Quartier- und Freiraumentwicklung mit, wie beispielsweise die Erarbeitung des territorialen Masterplans für Lugano oder die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Schlieren.In einem ersten Schritt werden aktuell bestehende Grundlagen und Daten ausgewertet und Entwicklungspotenziale analysiert. Anfang 2027 holt die Stadt in den Quartieren Alltagswissen ab. Dabei werden unterschiedliche Personen an Quartiergespräche eingeladen. Besonderes Augenmerk gilt dabei Bevölkerungsgruppen, die sich sonst selten in Planungsprozesse einbringen wie Kinder, Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund. Zusammen mit dem Wissen von Fachverbänden, Vereinen und Organisationen kann so eruiert werden, was Biel ausmacht und wo die Chancen und Herausforderungen der künftigen Stadtentwicklung liegen.Nach dieser ersten Phase der Grundlagenarbeit wird das STEK erarbeitet. Eine Gruppe aus 20 bis 30 Bielerinnen und Bielern begleitet dabei den Prozess. Eingeladen werden Personen mit unterschiedlichen räumlichen Bezügen, sprachlichen Hintergründen und sozialen Milieus. Ziel ist es, vielfältige Alltagserfahrungen und quartierbezogenes Wissen in die Planung einzubringen. Parallel dazu führt die Stadt Konsultationsrunden mit Fachverbänden und Interessengruppen durch. Der Entwurf des STEK wird der gesamten Bevölkerung 2028 zur formellen Mitwirkung vorgelegt.Das STEK ist mehr als ein Konzeptpapier und eine strategische Grundlage. Die darin formulierte Vision wird ab 2029 schrittweise in die Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung überführt. Diese regelt, wo und wie in Biel gebaut werden darf. Bereits während der Erarbeitung sollen zudem aus der Partizipation konkrete Massnahmen umgesetzt werden, welche die angestrebte Entwicklung in den Quartieren für die Bevölkerung früh erlebbar machen.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten. Mehr Informationen



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