Regional
2022-02-24 09:05:12
Das Härtefallprogramm 2022 des Kantons Bern unterscheidet sich in Bezug auf die Anforderungen nur unwesentlich von jenem des Vorjahrs: Im Grundsatz können alle Unternehmen ihren Anspruch auf Unterstützung geltend machen, die bereits im Härtefallprogramm 2021 die Anforderungen erfüllt haben, wie der Regierungsrat des Kantons Bern meldet.
Unterstützt werden Betriebe, die in der Zeit von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste schreiben. Ausgeschlossen vom Programm seien hingegen Betriebe, die eine Umsatzeinbusse erlitten haben, weil sie behördliche Massnahmen nicht eingehalten haben.
Neu werde die Berechnung der Unterstützung vom Bund vorgegeben. Sie bemisst sich im Gegensatz zum Härtefallprogramm 2021 an den effektiv angefallenen ungedeckten Kosten eines Unternehmens im Gesuchzeitraum.
Die Sofortunterstützung werde wiederum als nicht rückzahlbare Beiträge gewährt. Die Ausgaben zulasten des Kantons Bern belaufen sich geschätzt auf 33 Millionen Franken.
Der Regierungsrat habe an seiner Sitzung am Mittwoch (23. Februar 2022) einen Rahmenkredit freigegeben.Das kantonale Härtefallprogramm sei in zwei Phasen aufgeteilt: Die erste Phase gilt vom 1. Dezember 2021 bis 31. März 2022, die zweite Phase vom 1. April bis 30. Juni 2022. Der Regierungsrat aktiviert vorerst nur die erste Phase, da er damit rechnet, dass sich die bernische Wirtschaft mit den gelockerten Corona-Massnahmen rasch erholt. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Regierungsrat im April 2022.Das Ziel des Härtefall-Programms 2022 sei analog zum ersten Programm: In den Branchen, die von der Krise besonders betroffen sind, sollen Konkurse verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden.
Dabei handelt es sich primär um Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Tourismus und der Freizeitbranche. Der Bund habe die Bemessung der Unterstützung strenger ausgestaltet.
Entsprechend rechnet die mit dem Vollzug beauftragte Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion damit, dass deutlich weniger Unternehmen eine Unterstützung erhalten.Auch der Vollzug funktioniert wie im Vorjahr und werde wiederum von der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion mit ihrer bewährten Vollzugsorganisation sichergestellt: Die Unternehmen reichen ihre Anträge und die weiteren Unterlagen elektronisch ein. Die Unternehmen werden mit Informationen auf der Webseite und Auskünften einer Hotline unterstützt.
Die Gesuche können ab Anfang April 2022 eingereicht werden. .
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