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In dritter Instanz hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerden gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen
2022-06-22 11:05:12In dritter Instanz hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerden gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen, wie die Stadt Thun meldet.
Eine Beschwerde werde weitergezogen.Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt solle eine zeitgemässe Wohnüberbauung für alle Generationen entstehen. Geplant seien 180 Wohnungen, ein Alterspflegeheim und Alterswohnungen.
Verschiedene öffentliche Infrastrukturen sollen zur Aufwertung des Quartiers beitragen. Nach der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich am 9. Februar im Rahmen der Abstimmung auch die Bevölkerung mit 62 Prozent klar für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Hoffmatte aus.
Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP sowie die Überbauungsordnung. Das AGR wies zudem alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab.
Drei beschwerdeführende Parteien fochten den Entscheid an. Nach der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) habe jetzt auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern der Stadt Thun Recht gegeben und sämtliche Beschwerdepunkte abgewiesen.
Zwei beschwerdeführende Parteien akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichts, eine Beschwerde werde an die nächsthöhere und letzte Instanz, das Bundesgericht weitergezogen.Die Stadt Thun hofft auch aus demokratiepolitischen Gründen auf eine rasche Behandlung durch das Bundesgericht. Ziel des Gemeinderates sei es, das Vorhaben gemäss dem Wunsch der Stimmbevölkerung möglichst bald realisieren zu können.
Mit der qualitätsvollen Innenentwicklung könne dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.Postfach 1453602 ThunTel. + 41 33 225 88 11infotest@thun.ch .
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