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Feuerwehrreglement: Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht

Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Feuerwehrreglement der Stadt Bern zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Im Zuge der Totalrevision soll auch eine Feuerwehrdienstpflicht beziehungsweise eine damit verbundene Ersatzabgabe eingeführt werden. Gleichzeitig wird das 25-jährige Reglement den aktuellen Begebenheiten angepasst.

2022-06-30 05:05:02
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Quelle: Stadt Bern

Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Feuerwehrreglement der Stadt Bern zuhanden des Stadtrates verabschiedet, wie die Stadt Bern ausführt.

Im Zuge der Totalrevision solle auch eine Feuerwehrdienstpflicht beziehungsweise eine damit verbundene Ersatzabgabe eingeführt werden. Gleichzeitig werde das 25-jährige Reglement den aktuellen Begebenheiten angepasst.Im Rahmen der Fusion der Abteilungen Feuerwehr, Zivilschutz und Quartieramt (FZQ) und der Sanitätspolizei Bern im Jahr 2020 wurde auch die Feuerwehr teilweise neu organisiert und gewisse Terminologien im aktuellen Feuerwehrreglement entsprechen nicht mehr den aktuellen Umständen.

Ausserdem habe sich der Stadtrat im Rahmen der Spardebatte im September 2021 im Grundsatz für die vom Gemeinderat vorgeschlagene Einführung einer Feuerwehrdienstpflicht ausgesprochen, beziehungsweise einer Ersatzabgabe, sollte eine Person keine Dienstpflicht leisten. Der Stadtrat habe allerdings festgehalten, dass die Abgabe sozialverträglich und deshalb einkommensabhängig gestaltet sein muss.Das aktuelle Feuerwehrreglement der Stadt Bern stammt aus dem Jahr 1996 und sieht keine Pflicht zum Feuerwehrdienst vor.

Die Mitarbeit der Bürger*innen in der Milizfeuerwehr sei bis heute freiwillig. Damit sei die Stadt Bern eine der letzten Gemeinden im Kanton, welche eine solche Pflicht nicht kennt.

Doch die Berufsfeuerwehr sei auf die Unterstützung durch die Milizfeuerwehr angewiesen. Durch die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht könne der Minimalbestand an Milizfeuerwehrangehörigen langfristig gesichert werden.Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Anpassungen im revidierten Feuerwehrreglement sehen vor, dass alle in der Stadt Bern niedergelassenen Schweizer*innen sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zwischen dem 19. und 52. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt werden sollen, wobei gewisse Personengruppen auf Antrag davon befreit sind.

Wer keinen aktiven Feuerwehrdienst leistet, muss grundsätzlich eine Ersatzabgabe entrichten.Dem Gemeinderat sei bewusst, dass diese Ersatzabgabe das Haushaltsbudget der Feuerwehrpflichtigen stark belasten kann. Der Betrag wurde deshalb möglichst sozialverträglich ausgestaltet und sei gemäss dem kantonalen Recht einerseits abhängig vom steuerbaren Einkommen, und darf andererseits 450 Franken pro Jahr nicht überschreiten.Bei einem steuerbaren Einkommen von beispielsweise 50’000 Franken entrichten Familien eine Abgabe von rund 124 Franken oder übrige Steuerpflichtige 148 Franken pro Jahr.

Die Obergrenze der Abgabe sei für Familien bei einem Gesamteinkommen von 141`000 Franken erreicht. Bei den übrigen Steuerpflichtigen liegt der Schwellenwert bei 125`600 Franken steuerbarem Einkommen.

Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen bezahlen berechnet auf das Gesamteinkommen eine gemeinsame Ersatzabgabe.Der Ertrag aus den geleisteten Ersatzabgaben werde jährlich schätzungsweise rund 6,2 Millionen Franken betragen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der städtischen Finanzen. Der Ertrag sei zweckgebunden und darf ausschliesslich für Feuerwehrzwecke verwendet werden.

Gleichzeitig werden Berufs- und Milizfeuerwehr aus den städtischen Steuereinnahmen weniger finanzielle Mittel bekommen – und zwar in der Höhe der eingehenden Ersatzabgabe. Mit der Einführung der Feuerdienstpflicht ergeben sich ausserdem auch neue administrative und organisatorische Aufgaben, welche auch einen gewissen personellen Aufwand nach sich ziehen werden.Der Gemeinderat habe das totalrevidierte Feuerwehrreglement an den Stadtrat überwiesen, welcher über die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht beraten wird.

Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum..

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