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Gegen den Stadtratsbeschluss «Viererfeld / Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» wurde Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Diese wurde erstinstanzlich abgelehnt und ist nun beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, hat der Gemeinderat entschieden, die Vorlage aufzuteilen: Die Stimmberechtigten sollen mit der ersten Vorlage über die nötigen Kredite in der Höhe von 124,6 Millionen Franken und eine Spezialfinanzierungsentnahme von 19,7 Millionen Franken befinden.
2022-07-04 10:05:02Gegen den Stadtratsbeschluss «Viererfeld / Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» wurde Stimmrechtsbeschwerde erhoben, wie die Stadt Bern mitteilt.
Diese wurde erstinstanzlich abgelehnt und sei nun beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, habe der Gemeinderat entschieden, die Vorlage aufzuteilen: Die Stimmberechtigten sollen mit der ersten Vorlage über die nötigen Kredite in der Höhe von 124,6 Millionen Franken und eine Spezialfinanzierungsentnahme von 19,7 Millionen Franken befinden.Der Stadtrat habe am 3. Februar 2022 mit klarer Mehrheit entschieden, den Stimmberechtigten die Baurechtsabgabe von Land auf dem Viererfeld / Mittelfeld und die nötigen Kredite für die nächsten Schritte in einer einzigen Abstimmung vorzulegen.
Die Abstimmung war für den 15. Mai 2022 vorgesehen. Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksvorlage habe der Gemeinderat anfangs März 2022 entschieden, diese Abstimmung abzusagen.
Das Regierungsstatthalteramt habe mit Entscheid vom 31. Mai 2022 die Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Die Beschwerdeführenden haben sich zum Weiterzug vor das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.
Weil der Gemeinderat die für die Stadt wichtige Quartierentwicklung unabhängig von prozessualen Risiken weiter vorantreiben will, legt er dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten zunächst die Kreditvorlage vor.Das Land im Viererfeld / Mittelfeld solle vollständig erschlossen und in baureifem Zustand an die späteren Bauberechtigten abgegeben werden. Die dafür nötigen Investitionen werden durch die Stadt Bern respektive durch den städtischen Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik als Grundeigentümerschaft getätigt.
Die bereits genehmigten Kredite für den Grundstückserwerb (Viererfeld), den Ausgleich des Planungsmehrwerts und alle bisher angefallenen Planungs- und Entwicklungskosten betragen 71,8 Millionen Franken. Für die Infrastrukturmassnahmen und für die weiteren Entwicklungsarbeiten werden weitere finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 124,6 Millionen Franken für folgende Kredite beantragt:Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im März 2023 über die Kreditvorlage befinden können.
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