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Die neue Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung vom 18. Dezember 2025.
2026-04-17 10:05:03Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung bekannt, dass die Verordnung revidiert wurde.
Die Anpassungen betreffen insbesondere Artikel 2 und 9 und wurden am 2. April 2026 genehmigt. Die neue Fassung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 18. Dezember 2025, die wiederum seit dem 1. Januar 2026 gültig war.
Gegen den Beschluss besteht eine Beschwerdefrist von 30 Tagen ab Veröffentlichung, bis zum 18. Mai 2026. Zuständiges Beschwerdeorgan ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen.
Bei der Beschwerde ist schriftliche Begründung erforderlich und wird im regulären Verfahren geprüft. Die Textpassagen verweisen auf die Rechtsmittelbelehrung des Gemeinderats.
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(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)
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