regional
Die Stadt Bern führt 2026 ein zweistufiges Nominationsverfahren für Ankäufe in die städtische Kunstsammlung ein. Ziel ist mehr Teilhabe und Vielfalt in der Kulturförderung.
2026-04-22 11:05:02Die Stadt Bern führt ab 2026 ein zweistufiges Nominationsverfahren für Ankäufe in die städtische Kunstsammlung ein. Interessierte können Berner Kunstschaffende nominieren, wonach eine Jury der städtischen Kulturkommission eine Vorauswahl trifft und zwei bis drei Künstlerinnen oder Künstlern für Ankäufe empfiehlt.
Der Prozess wird parallel zum bestehenden Verfahren für Bildende Kunst eingeführt und orientiert sich am erfolgreichen Weiterschreiben-Stipendium. Die konkrete Werkauswahl erfolgt gemeinsam mit den Kunstschaffenden und der Kunstsammlung.
Richtwert: Für Ankäufe stehen jährlich 30 000 Franken zur Verfügung, um Auszeichnung und Förderung gleichzeitig zu ermöglichen.
Zitat: Stadtpräsidentin Marieke Kruit betont die Stärkung kultureller Teilhabe und Vielfalt, Kulturbeauftragte Franziska Burkhardt verweist auf Sichtbarkeit der Kunstschaffenden und der Sammlung.
Zeitgleich mit dem Kunstankaufs-Verfahren wird das Nominationsverfahren für die Weiterschreiben Stipendien 2026 eröffnet. Je 10 000 Franken dotierte Stipendien würdigen Autorinnen, Autoren und Vermittlerinnen und Vermittler der Literatur, in der Regel vier Auszeichnungen pro Jahr.
Eine Jury der städtischen Kulturkommission bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger aus den Nominationen. Nominationen können Einzelpersonen, Gruppen oder Kollektive sein.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
Suche nach Stichworten:
Bern Bern Nominationsverfahren Kunstankäufe