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72 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Versammlung in Belp teil. Die Beschlüsse stehen unter Rechtsmittelvorbehalt.
2026-06-19 11:05:0372 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinde Belp nahmen an der ordentlichen Versammlung teil. Insgesamt entspricht das einer Teilnahmequote von 0,90 Prozent.
Gegen die gefassten Beschlüsse können Rechtsmittel innerhalb von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet eingelegt werden.
Die Hinweise geben vor, dass Beschwerden innerhalb der genannten Frist eingereicht werden müssen. Die Adresse des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland lautet Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Der Beschlussweg ist klar geregelt; die VRPG-Paragrafen 67a Abs. 1 und 2 bilden die Rechtsgrundlage für das Rechtsmittel.
(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)
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