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Stadt setzt neue Friedhofgesetzgebung per 1. September 2026 um

Der Gemeinderat führt nach Zustimmung des Stadtrats neue Regelungen ein: Ab September 2026 sind gemeinsame Bestattungen von Menschen und Haustieren möglich. Gebührenänderungen betreffen mehrere Posten.

2026-07-02 05:05:02
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Quelle: Stadt Bern

Der Gemeinderat setzt die neue Friedhofgesetzgebung nach der Zustimmung des Stadtrats und dem Ablauf der Referendumsfrist per 1. September 2026 in Kraft. Neu sind gemeinsame Bestattungen von Menschen und ihren Haustieren möglich. Zudem entfallen oder sinken verschiedene Gebühren.

Eine geplante Gebührenerhöhung betrifft die Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab. Die Gebühr soll künftig gleich hoch sein, wie bei einer Sargbestattung in einem Reihen- oder Themengrab.

Die Totalrevision der Friedhofgesetzgebung geht auf das Postulat “Mensch mit Tier” der GLP/JGLP-Fraktion aus dem Jahr 2021 zurück. Sie umfasst das totalrevidierte Friedhofreglement, das teilrevidierte Gebührenreglement, die totalrevidierte Friedhofverordnung sowie weitere angepasste Verordnungen.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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Friedhofgesetzgebung 2026



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