Logo newsbern.ch

Wirtschaft

Neutral heisst nicht gleichgültig: Nein zur Neutralitätsinitiative

Die Welt wird weder friedlicher noch gerechter, wenn die Schweiz wegschaut. Im Gegenteil: Bei Annahme der Neutralitätsinitiative am 27. September könnte unser Land praktisch keine Sanktionen gegen Staaten mehr verhängen, die vorsätzlich und systematisch Völker- und Menschenrechte verletzen. Damit würde die Schweiz zur Komplizin von Unrechtsregimes und – stärker noch als bisher – zur Profiteurin internationaler Konflikte. Public Eye spricht sich deshalb für ein klares Nein zur Initiative aus.

Neutral heisst nicht gleichgültig: Nein zur Neutralitätsinitiative
Neutral heisst nicht gleichgültig: Nein zur Neutralitätsinitiative (Bild: Public Eye)

2026-08-21 20:20:07
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Public Eye

Die massgeblich von Christoph Blocher initiierte Neutralitätsinitiative gaukelt Klarheit und Reinheit in einer unübersichtlichen und dreckigen Welt vor. «Kein Krieg» versprechen die Abstimmungsplakate der Initianten. Ein irreführender Slogan. Denn die meisten Forderungen der Initiative – bewaffnete Neutralität, keine Beteiligung an Kriegen, kein Nato-Beitritt mit Beistandspflicht und die Guten Dienste zur Friedensförderung – sind bereits heute wesentliche Bestandteile der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Hauptfolge einer Annahme der Initiative wäre, dass der Schweiz jenes Mittel genommen wird, mit dem sie – gemeinsam mit den EU-Staaten – auf Kriege und Verstösse gegen Völker- und Menschenrechte reagieren kann: Sanktionen. Rekapitulieren wir die Ausgangslage: Als UNO-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats zu übernehmen. Daran würde auch die Initiative nichts ändern. Der Sicherheitsrat ist in wichtigen Fragen aber schon lange blockiert, weil die Vetomacht der ständigen Mitglieder USA, Russland und China jegliche Zwangsmassnahmen gegen Verbündete oder sich selbst verhindert. Darum verhängen globale Mächte wie die EU immer öfter selbst Sanktionen. Die Schweiz kann, so das Gesetz, Sanktionen ihrer «wichtigsten Handelspartner» übernehmen, wenn diese «der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen». Faktisch geht es in aller Regel um die EU, deren Sanktionen die Schweiz mehrheitlich übernimmt. So wie im Falle des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mit Annahme der Initiative könnte der Bund nur noch UNO- aber keine EU-Sanktionen mehr mittragen und müsste jene gegen Russland aufheben. Damit würde die Schweiz (wieder) zur Finanz- und Handelsdrehscheibe für sanktionierte Regime oder Oligarchen, die ihre Kriegsgewinne auf Schweizer Banken bunkern könnten. Auch sämtliche Sanktionen, welche die Schweiz aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen übernommen hat, wären hinfällig, beispielsweise jene gegen Myanmar, den Sudan oder Venezuela. Dies würde das Völkerrecht untergraben und das Recht des Stärkeren anstelle der regelbasierten Ordnung fördern. Ein in der Verfassung verankertes Sanktionsverbot wäre deshalb demokratieschädlich. Doch Sanktionen werden – wie alle politischen Entscheide – von Interessen geleitet. Die Einhaltung des Völkerrechts – einer «friedlichen und gerechten internationalen Ordnung», wie es in der Bundesverfassung heisst –- kann dabei anderen nationalen Interessen wie Sicherheit, Geopolitik oder jenen der eigenen Volkswirtschaft untergeordnet werden. Dies führt zu Doppelstandards.Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Ungleichbehandlung der Völkerrechtsverstösse von Russland und Israel. Seit der Invasion der Ukraine im Februar 2022 übernimmt die Schweiz grossmehrheitlich die EU-Sanktionen gegen Russland. Auslöser waren der Angriffskrieg und die Annexion ukrainischer Gebiete, Gräueltaten in Butscha und Mariupol, Raketenangriffe auf zivile Ziele oder die Deportation ukrainischer Kinder.Im Oktober 2023 beging die Hamas brutale Kriegsverbrechen an der israelischen Bevölkerung. Die EU verhängte Sanktionen gegen die Hamas, welche die Schweiz übernahm. Im Krieg in Gaza verüben die israelischen Streitkräfte ebenfalls Kriegsverbrechen. Laut einer UNO-Kommission begeht Israel in Gaza sogar Völkermord. Sanktionsmassnahmen der EU gegen die israelische Regierung gab es aber keine. Solche gab es einzig gegen gewalttätige und extremistische Siedler in den besetzten Palästinensergebieten. Die Schweiz aber hat diese nicht übernommen. Solche Doppelstandards illustrieren, dass die Anwendung von Sanktionen oft politischen Interessen folgt. Aber gerade deshalb wäre ein generelles Sanktionsverbot der falsche Schluss.Ebenfalls problematisch: Die Bevölkerung des sanktionierten Landes trägt häufig die Hauptlast dieser Massnahme – vor allem, wenn sie breit und ungezielt ist. In den 1990er-Jahren führten Sanktionen gegen Haiti zu massiver Arbeitslosigkeit und einer akuten Versorgungskrise in dem wirtschaftlich bereits stark geschwächten Land. Auch im Irak unter Saddam Hussein sorgte das fast vollständige Handelsembargo für den Zusammenbruch der Infrastruktur und lebensbedrohlichen Mangel an Wasser, Medikamenten und Nahrungsmitteln. Heute sind Sanktionsmassnahmen oft «smarter», dennoch besteht eine gewisse Einigkeit, dass auch diese einen negativen Effekt auf den Lebensstandard der Menschen eines betroffenen Landes haben können. Die Initiative aber würde die Schweiz jeglicher Möglichkeit zur politischen Reaktion auf Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen berauben. Solch prinzipielles Abseitsstehen fördert nicht Frieden und Gerechtigkeit, sondern macht die Schweiz zur Komplizin von Unrechtsregimes und Staaten, die Völker- und Menschenrechte mit Füssen treten. Internationale Sanktionen könnten – wie früher - ganz einfach über unser Land umgangen werden. Dies pervertiert die Neutralitätsidee und isoliert die Schweiz.Kann die Schweiz keine Sanktionen mehr mittragen, wird sie wieder zur Drehscheibe für sanktionierte Regimes und damit zur Profiteurin von internationalem Unrecht. Ein Sanktionsverbot auf Verfassungsstufe würde dem Bund gerade in jenen Bereichen die Hände binden, in denen seine Verantwortung besonders gross ist: beim Finanzplatz, im Rohstoffhandel und bei Gütern, die Kriegswirtschaften stützen können. Wenn sie gezielt, rechtsstaatlich eingebettet und gegen verantwortliche Akteure (statt die Gesamtbevölkerung) eingesetzt werden, sind Sanktionen ein starkes Instrument für mehr Gerechtigkeit und Frieden. Ihre Wirksamkeit darf nicht nur daran gemessen werden, ob ein Regime sofort seine Politik ändert. Sanktionen können Vermögen blockieren, Finanzquellen austrocknen, Technologie- und Güterflüsse unterbrechen, Repressionsapparate schwächen und Umgehungsgeschäfte erschweren. Auch verändern sie die Kosten-Nutzen-Rechnung der politischen und wirtschaftlichen Elite eines Landes, das unter Sanktionen steht. Zudem sind sie ein politisches Signal für Opfer, Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen: Die Verletzung ihrer Rechte wird nicht einfach hingenommen. Ohne Sanktionen bliebe nur Empörung ohne Konsequenz.Neutralität darf nicht Gleichgültigkeit bedeuten. Und schon gar nicht die Möglichkeit bergen, wirtschaftlich von Kriegen, Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung des Völkerrechts zu profitieren. Als global vernetzter Finanz- und Handelsplatz trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung. Sie muss genau dort handlungsfähig sein und bleiben, wo sie wirklich Einfluss hat und wo ihre Entscheidungen einen Unterschied machen. Darum ein dezidiertes Nein am 27. September.

Suche nach Stichworten:

Neutral gleichgültig: Neutralitätsinitiative



Top News


» Biel verabschiedet strategische Grundlage zur Steuerung des städtischen Immobilienportfolios


» Kulturfest Köniz kehrt am 5. September 2026 zurück – 15 Spielorte, 250 Künstlerinnen und Künstler


» Neues Freihandelsabkommen Schweiz-China: Ungenügende Absicherung der Menschenrechte


» Neutral heisst nicht gleichgültig: Nein zur Neutralitätsinitiative


» Änderung der Gemeindeordnung und des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen