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Änderung der Gemeindeordnung und des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen

Die Stimmberechtigten haben am 14. Juni 2026 eine Änderung der Gemeindeordnung zur Einführung des Jugendvorstosses und zur Einführung einer Stellvertretung im Parlament genehmigt. Am gleichen Tag haben sie auch eine Änderung des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen wegen der Stellvertretung im Parlament genehmigt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat diese Änderungen am 7. August 2026 genehmigt.

2026-08-20 00:05:03
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Quelle: Gemeinde Worb

Die Stimmberechtigten haben am 14. Juni 2026 eine Änderung der Gemeindeordnung zur Einführung des Jugendvorstosses und zur Einführung einer Stellvertretung im Parlament genehmigt. Am gleichen Tag haben sie auch eine Änderung des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen wegen der Stellvertretung im Parlament genehmigt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat diese Änderungen am 7. August 2026 genehmigt. Gegen die Verfügungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Ar. 15 und 79a VRPG).Der GemeinderatHinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

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