Blaulicht
Am Samstagmorgen ist der Kantonspolizei Bern auf der A1 ein Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Der Lenker wurde im Bereich der Raststätte Grauholz angehalten und vorläufig festgenommen. Ihm werden ein Raserdelikt sowie weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vorgeworfen.
Am Samstag, 26. September 2026, kurz vor 7.45 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Bern auf der A1 bei Bern-Brünnen ein Auto auf, das mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Schönbühl unterwegs war. Die Patrouille nahm umgehend die Nachfahrt auf und zeichnete die Fahrt mit einem Geschwindigkeitsmessgerät auf.Die massgebende Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 143 km/h. Auf dem betreffenden Strassenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Im weiteren Verlauf der Fahrt wurden mehrere weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt. Unter anderem überfuhr der Lenker eine Sicherheitslinie, hielt den gesetzlichen Mindestabstand nicht ein und unterliess die Richtungsanzeigen.Mittels Matrixsignal «Stopp Polizei» wurde der Lenker aufgefordert, anzuhalten. Im Bereich der Raststätte Grauholz konnte er schliesslich kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 36-jährige Schweizer über keine gültige Fahrberechtigung verfügte. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Das Auto wurde auf Anordnung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sichergestellt. Der Beschuldigte ist geständig und wird sich nach Abschluss der Ermittlungen unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, unter anderem wegen eines Raserdelikts sowie weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, vor der Justiz verantworten müssen. Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (cbo)
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Am Samstag, 26. September 2026, kurz vor 7.45 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Bern auf der A1 bei Bern-Brünnen ein Auto auf, das mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Schönbühl unterwegs war. Die Patrouille nahm umgehend die Nachfahrt auf und führte dabei eine Nachfahrmessung durch.Die massgebende Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 147 km/h. Auf dem betreffenden Strassenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Im weiteren Verlauf der Fahrt wurden mehrere weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt. Unter anderem überfuhr der Lenker eine Sicherheitslinie, hielt den gesetzlichen Mindestabstand nicht ein und unterliess die Richtungsanzeigen.Mittels Matrixsignal «Stopp Polizei» wurde der Lenker aufgefordert, anzuhalten. Im Bereich der Raststätte Grauholz konnte er schliesslich kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 36-jährige Schweizer über keine gültige Fahrberechtigung verfügte. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Das Auto wurde auf Anordnung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sichergestellt. Der Beschuldigte ist geständig und wird sich nach Abschluss der Ermittlungen unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, unter anderem wegen eines Raserdelikts sowie weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, vor der Justiz verantworten müssen.