regional
Leider ergab Ihre Suchanfrage keinen Treffer. Versuchen Sie es mit einem anderen Begriff.Der Gemeinderat hat zur Kenntnis genommen, dass gegen die am 25. August 2026 publizierte Teilrevision der Parkierungsverordnung (SGR 7.7-1.1) keine Beschwerde eingegangen ist. Aus der Teilrevision resultiert eine neue Tarifstruktur per 1. Juli 2027 für die städtischen Parkhäuser: Die Gebühr für die erste Stunde beträgt 1 Franken und für die zweite 2 Franken. Jede weitere Stunde kostet 2 Franken 80 Rappen, bis zum Tagesmaximum von 31 Franken (vgl. Medienmitteilung vom 25. August 2026). Gemäss der Mitteilung des Initiativkomitees vom 25. August 2026 hat es aufgrund der Genehmigung der Teilrevision durch den Gemeinderat die im Februar 2026 eingereichte «Parkhaus-Initiative» zurückgezogen.Der Gemeinderat hat für die Ersatzbeschaffung von 55 Sammelparkuhren zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze auf dem Stadtgebiet einen Verpflichtungskredit in Höhe von 319 000 Franken gesprochen. Diese Beschaffung wurde notwendig, da einige der aktuell in Betrieb stehenden städtischen Parkuhren aufgrund von Alter und nicht mehr lieferbarer Ersatzteile bald nicht mehr betriebsfähig sein werden. Mit dem Ersatz dieser Parkuhren können die Gebührenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen und die daraus resultierenden Gebühreneinnahmen im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten. Mehr Informationen