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Stadt Biel begrüßt Teilrevision zu berufsmässigen Personentransporten

Der Bieler Stadtrat begrüsst die Teilrevision der Verordnung, die den berufsmässigen Transport mit Fahrzeugen bis acht Passagieren weiter der Arbeits- und Ruhezeitverordnung 2 unterstellt.

2026-04-08 10:05:03
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Quelle: Stadtverwaltung Biel

Der Schweizerische Städteverband hat Biel um eine Stellungnahme zur Teilrevision der Verordnungen des Strassenverkehrsrechts gebeten. Ziel der Revision ist eine Modernisierung und Liberalisierung des berufsmässigen Personentransports mit Personenwagen.

Der Bieler Gemeinderat unterstützt die Verknüpfung mit bestehenden Sicherheits- und Arbeitsvorschriften. Er hält fest, dass an den im Arbeits- und Ruhezeitverordnung 2 festgelegten Ruhezeiten festgehalten werden soll, selbst für Taxis und Limousinendienste bis acht Passagierplätze wie Uber.

Über die genauen Detailregelungen der Teilrevision informiert das Budget- und Verkehrsdepartement der Stadt Biel zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband. Die Revisionsabsicht zielt darauf ab, den Verkehr sicherer und regelkonformer zu gestalten, während gleichzeitig moderne Mobilitätsdienste nicht benachteiligt werden sollen.

(Quelle:Stadtverwaltung Biel Bearbeitet mit ChatGPT)

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