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Belp genehmigt Kredit für Ersatz Kunststoffrasenteppich Giessenbad

Die Belp Stadtversammlung hat mit grossem Mehr den Verpflichtungskredit von CHF 634'000 für den Ersatz des Kunststoffrasenteppichs der Freizeit- und Sportanlage Giessenbad genehmigt.

2026-04-08 10:05:03
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Quelle: Gemeinde Belp

Bei der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung von Belp nahmen 128 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger teil,Was 1,61 % der Stimmberechtigten entspricht.

Traktandum 1 sah den Kredit für den Ersatz des Kunststoffrasenteppichs der Freizeit- und Sportanlage Giessenbad vor. Der Kredit wurde mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme genehmigt.

Rechtsmittel gegen die Beschlüsse bestehen 30 Tage nach der Versammlung. Beschwerden können schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingereicht werden.

Zusätzlich besteht laut Gemeindeordnung die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Anzeiger GLS können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung verlangen.

Referendums- und Rechtsmitteloptionen nach der Abstimmung

Die Beschlüsse der Versammlung können innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eine Urnenabstimmung zu verlangen, sofern genügend Unterstützung zusammenkommt.

(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)

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