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Geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht und der Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» nach Art. 122 Abs. 1-3 und nach Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats /Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

2026-05-19 11:05:04
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Quelle: Gemeinde Worb

Beschluss des Gemeinderats /Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat von Worb hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht und der Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» am 4. Mai 2026 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) eingesehen werden.Worb, 15. Mai 2026Der GemeinderatHinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

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