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Neue Regeln für Veranstaltungen auf dem Strandboden

Der Gemeinderat hat die Verordnung über Veranstaltungen auf dem Strandboden
überarbeitet. Dieser äusserst sensible und bei der Bevölkerung sehr beliebte
Ort muss attraktiv und zugänglich bleiben und gleichzeitig Raum für
Veranstaltungen von öffentlichem Interesse und von nicht kommerziellem
Charakter bieten. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

2026-10-13 09:05:02
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Quelle: Stadtverwaltung Biel

Leider ergab Ihre Suchanfrage keinen Treffer. Versuchen Sie es mit einem anderen Begriff.Der Gemeinderat hat die Verordnung über Veranstaltungen auf dem Strandboden überarbeitet. Dieser äusserst sensible und bei der Bevölkerung sehr beliebte Ort muss attraktiv und zugänglich bleiben und gleichzeitig Raum für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse und von nicht kommerziellem Charakter bieten. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.Der Strandboden ist bei der Bieler Bevölkerung, aber auch bei Besucherinnen und Besuchern ausserordentlich beliebt. Er ist der wichtigste Zugang zum Seeufer und dient als Treffpunkt für Familienspaziergänge, Fussball- oder Volleyballpartien, Picknicks, Sommerfeste usw. Die Nutzung wird sich in den kommenden Jahren mit der Eröffnung des nahen Campus der Berner Fachhochschule sicher noch intensivieren und auch die kontinuierlich steigenden Schülerzahlen des Gymnasiums werden dazu beitragen.Um dieser stärkeren Nutzung sowie den zunehmenden Gesuchen für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Strandboden gerecht zu werden, hat der Gemeinderat beschlossen, die Verordnung über Veranstaltungen auf dem Strandboden zu überarbeiten. Ziel ist es, eine flexiblere Nutzung des Areals zu ermöglichen und gleichzeitig dessen öffentlichen und nicht kommerziellen Charakter zu wahren sowie den Zugang zum Seeufer sicherzustellen.Die Totalrevision der Verordnung (siehe Beilage) sieht konkret die Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Joranplatz sowie die Aufteilung in drei Sektoren vor. Veranstaltungen sollen hauptsächlich auf dem Joranplatz stattfinden, wo die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist, sowie im hinteren Teil des Strandbodens. In unmittelbarer Nähe des Sees dürfen hingegen nur an einer begrenzten Anzahl von Tagen Veranstaltungen stattfinden, damit das Ufer für die Öffentlichkeit so frei zugänglich wie möglich bleibt.Die revidierte Verordnung hält am Grundsatz fest, wonach Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sein müssen, das Vorrang vor privaten, insbesondere kommerziellen Interessen hat. Sie hält zudem fest, dass die Veranstaltungen die öffentliche Nutzung des Strandbodens nicht beeinträchtigen dürfen und dass Lärmbelästigungen sowie Auswirkungen auf die Tierwelt so gering wie möglich gehalten werden müssen. Insgesamt dürfen im gesamten Bereich pro Jahr an maximal 60 Tagen Veranstaltungen durchgeführt werden, davon nur 20 an Wochenenden. Im Sektor am Seeufer sind lediglich 17 Veranstaltungstage erlaubt.Die revidierte Verordnung wird in den nächsten Tagen publiziert. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten. Mehr Informationen



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